Da sich die Wohnungen noch nicht alle im fertiggestellten Zustand befinden, möchten wir noch auf einige wichtige Hinweise aufmerksam machen:
Der Zugang zu den Wohnungen ist zurzeit leider nicht barrierefrei! Auch werden die Aufzüge zum Zeitpunkt der Besichtigungen nicht funktionsfähig sein, sodass, sofern Sie auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder eine Gehbehinderung vorliegt, eine Begehung der Wohnung lediglich online stattfinden kann. Alternativ kann selbstverständlich vorab ein Familienmitglied/Freunde die Besichtigung für Sie durchführen.
Wir befinden uns auf einer Baustelle, daher bitten wir Sie auf jeden Fall festes Schuhwerk anzuziehen. Gegebenenfalls könnte es sein, dass wir Sie um das Tragen eines Bauhelms bitten müssen. Diesen halten wir dann selbstverständlich für Sie bereit.
Eine Besichtigung mit Kindern ist auf der Baustelle bedauerlicherweise nicht gestattet, sodass Ihre Kleinen vielleicht Oma und Opa oder der Tante einen Besuch abstatten, während Sie sich bei uns umschauen.
Das Angebot umfasst einen Mix von 1-/2-/3- und 4-Zimmerwohnungen.
Die Wohnungen werden über das Fernwärmenetz der Stadt Aachen mit Wärme versorgt.
Kleintiere sind grundsätzlich gestattet.
Nein, die Wohnungen sind frei finanziert. Eine Anmietung mit Wohnberechtigungsschein ist nicht möglich.
Wenn Sie eine Wohnung unter dem Reiter „Angebote“ gefunden haben, die Ihnen gefällt, freuen wir uns, Sie zu unseren Öffnungszeiten in unserem Vermietungsbüro vor Ort begrüßen zu dürfen. Wir zeigen Ihnen dann gerne die von Ihnen ausgewählte Wohnung.
Möchten Sie eine Wohnung anmieten, benötigen wir folgende Unterlagen in einem gesammelten PDF-Dokument:
• Interessentenselbstauskunft, diese erhalten Sie von uns (Download)
• Aktuelle Schufa-Auskunft (Kurzform), nicht älter als 4 Wochen
• Bei Angestellten: 3 aktuelle Gehaltsnachweise
• Bei Selbständigen: aussagefähige, vom Steuerberater testierte, Einkommensunterlagen
- die Schufa darf keinen negativen Eintrag vorweisen
- die Unterlagen müssen vollständig sein
- die Miete sollte das monatliche Haushaltsnettoeinkommen mit nicht mehr als 40% belasten